# Kanzleibedingungen – Fassung 10. September 2026 ## 1. Vertragspartner und Leistung Vertragspartner sind der bei Einrichtung und Buchung bezeichnete Betreiber von RECHTSORBIT und die dort bezeichnete Kanzlei. Ihre bei Vertragsschluss bestätigten Namen, Anschriften und Vertretungsangaben werden zusammen mit der angenommenen Fassung gespeichert. Diese Kanzleibedingungen ergänzen die allgemeinen Nutzungsbedingungen. Sie gelten für die berufliche Nutzung durch Unternehmer; das kostenlose Privatkonto des Mandanten begründet keinen kostenpflichtigen Kanzleivertrag mit dem Betreiber. Der Kanzleibereich umfasst eigene Teamkonten, die Organisation zugewiesener Mandate, interne Nachrichten, ausdrücklich freigegebene Mandantenkommunikation, einen gemeinsamen Dateipool und technische Übermittlungsnachweise. Der Betreiber erbringt durch Bereitstellung dieser Werkzeuge keine anwaltliche Beratung und übernimmt kein Mandat. Mandatsannahme, Interessenkollisionsprüfung, Fristenkontrolle und rechtliche Beratung erfolgen durch die beauftragte Kanzlei. Die Einrichtung einer Portalverbindung ersetzt keine Mandatsvereinbarung. ## 2. Vertretung, Team und berufliche Angaben Die einrichtende Person versichert ihre Berechtigung zur Vertretung der Kanzlei. Sie benennt eine verantwortliche Person und hält diese Angaben aktuell. Beschäftigte verwenden jeweils persönliche Konten. Einladungen werden konto- und adressgebunden angenommen. Die Kanzlei vergibt nur erforderliche Zugriffsrechte, dokumentiert die Aufgaben ihrer Beschäftigten und entzieht nicht mehr benötigte Zugriffe zeitnah. Bei einem Inhaberwechsel ist eine ausdrückliche, angenommene Übertragung an eine geeignete berechtigte Person erforderlich. Die Kanzlei kann Funktionen und Tätigkeitsgebiete beschreiben. Geschützte Berufsbezeichnungen, Zulassung und Fachanwaltstitel werden erst nach der vorgesehenen persönlichen Prüfung als bestätigt angezeigt. Die Zugehörigkeit zu einer geprüften Kanzlei ersetzt keine individuelle Zulassung. Änderungen oder der Wegfall berufsrechtlicher Voraussetzungen sind unverzüglich mitzuteilen. ## 3. Mandantenverbindungen und Vertraulichkeit Ein Mandant kann mehrere Kanzleien unabhängig voneinander verbinden. Eine Verbindung eröffnet weder Einblick in andere Kanzleibeziehungen noch Zugriff auf deren Akten. Interne Notizen bleiben vom Mandantenkanal getrennt. Die Kanzlei bestimmt die konkret berechtigten Empfänger und kontrolliert sie vor dem Versand. Zugriff auf Dateien besteht ausschließlich entsprechend der jeweiligen aktuellen Freigabe. Ein Widerruf wirkt für zukünftige Portalabrufe; bereits berechtigt gespeicherte Kopien lassen sich nicht nachträglich zurückholen. Jede Partei darf nur Inhalte übermitteln, zu deren Verarbeitung und Weitergabe sie befugt ist. Dies gilt insbesondere für personenbezogene Daten, Berufsgeheimnisse, besondere Datenkategorien und Rechte Dritter. Portalzustimmung ist keine allgemeine Entbindung von anwaltlicher Verschwiegenheit. Einwilligungen oder andere erforderliche Rechtsgrundlagen sind vor Übermittlung durch die verantwortliche Kanzlei zu prüfen und zu dokumentieren. ## 4. Dateien, Übermittlung und Empfang Dateien werden vor Freigabe nach den konfigurierten technischen Grenzen geprüft. Eine Sicherheitsprüfung kann Dateien ablehnen, etwa bei Schadsoftware, unzulässigen aktiven Inhalten, nicht prüfbaren verschlüsselten Archiven oder Überschreitung von Größenlimits. Der Betreiber darf zur Abwehr konkreter Gefahren erforderliche Beschränkungen vornehmen. Eine solche Prüfung ist keine Garantie, dass ein Dokument frei von jedem technischen oder inhaltlichen Fehler ist. Ein Übermittlungsnachweis dokumentiert getrennt die dauerhafte Bereitstellung für den bezeichneten Zugang, den authentifizierten Abruf und eine ausdrückliche Bestätigung des konkreten Inhalts. Zeitangaben und Prüfsummen beziehen sich auf serverseitig beobachtete Ereignisse. Eine Bereitstellung beweist keinen Abruf; ein Abruf beweist keine persönliche Kenntnisnahme oder Zustimmung zum Inhalt. Die ausdrückliche Empfangsbestätigung bestätigt den Empfang der bezeichneten Fassung und enthält keine weitergehende rechtliche Erklärung. Das Portal bietet damit weder ein gerichtliches elektronisches Empfangsbekenntnis noch eine qualifizierte Zustellung oder einen Ersatz für besondere elektronische Anwaltspostfächer. Die Kanzlei vereinbart mit ihren Mandanten geeignete Kommunikationswege und kontrolliert bei fristgebundenen oder dringenden Vorgängen selbstständig die erforderliche rechtzeitige Übermittlung. Bei technischen Störungen nutzt sie einen geeigneten vereinbarten Ersatzweg. Die Haftungsregelung der allgemeinen Nutzungsbedingungen und zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt. ## 5. Speicherkontingent und Preise Die verifizierte Kanzlei erhält 2 GiB gemeinsamen Speicher. Optional können zusätzliche Kontingente von 20 GiB für 9,00 Euro netto, 100 GiB für 29,00 Euro netto oder 500 GiB für 99,00 Euro netto pro Monat gebucht werden. Hinzu kommen 19 Prozent Umsatzsteuer; die jeweiligen Bruttopreise betragen 10,71 Euro, 34,51 Euro und 117,81 Euro. Ein GiB entspricht 1.073.741.824 Byte. Der bei Buchung angezeigte und bestätigte Leistungs- und Preisstand wird Vertragsbestandteil. Bereits bestehende andere Verträge werden dadurch nicht geändert. Das Kontingent gehört der Kanzlei. Eine Datei wird durch mehrere Freigaben im selben Pool nicht mehrfach berechnet; gesonderte Dateifassungen und tatsächlich gespeicherte Inhalte zählen entsprechend ihrem Umfang. Reservierter Uploadspeicher wird bei der Prüfung verfügbarer Kapazität berücksichtigt. Ein Wechsel der verantwortlichen Person verändert nicht den Speicherträger. Ein privater Mandant muss zum Lesen und Herunterladen seiner bereitgestellten Dokumente kein Speicherpaket kaufen. Es erfolgt keine automatische kostenpflichtige Nachbuchung und keine verbrauchsabhängige Nachbelastung ohne gesonderte Vereinbarung. Überschreitet der gespeicherte Bestand nach Paketende das verbleibende Kontingent, sind zusätzliche Uploads bis zur Bereinigung oder Buchung weiteren Kontingents gesperrt. Lesen, berechtigter Export, Kündigung und Rechteentzug bleiben möglich. Ein Paketende löst keine automatische Löschung von Akten aus. ## 6. Buchung, Zahlung und Kündigung Kostenpflichtige Module werden einzeln und ausdrücklich von einer berechtigten Kanzleivertretung gebucht. Es gilt die vor dem Buchungsabschluss bezeichnete monatliche Laufzeit. Jeder Vertrag verlängert sich monatlich, sofern er nicht zum Ende des laufenden Zeitraums gekündigt wird. Die Kündigung ist im Vertragsbereich möglich; daneben bleibt der öffentlich zugängliche Kündigungsweg erreichbar. Das Ende eines Pakets wird angezeigt und nachvollziehbar bestätigt. Andere Pakete und das Mandat bei der Kanzlei bleiben davon unberührt. Rechnungen werden im geschützten Vertragsbereich elektronisch bereitgestellt. Soweit keine gesonderte Zahlungsart vereinbart ist, erfolgt die Zahlung per Überweisung innerhalb von 14 Tagen. Eine automatische Abbuchung erfolgt nur bei tatsächlich eingerichteter und gesondert autorisierter Zahlungsart. Die Vergütung für Plattform, Speicher und Werbung ist unabhängig von der Zahl, Annahme und dem Erfolg einzelner Mandate. Unberechtigte Buchungen, Rechnungsfehler, Leistungsstörungen und Erstattungsansprüche können dem Betreiber über den angegebenen Kontakt gemeldet werden; gesetzliche Ansprüche bleiben bestehen. ## 7. Werbung Werbeinhalte und Zuordnung werden vor Ausspielung geprüft. Anzeigen sind als Werbung erkennbar und haben keinen Einfluss auf organische Qualitätsbewertungen. Eine rotierende Anzeige begründet keine Zusage bestimmter Aufrufe, Klicks oder Mandate. Der Premiumplatz kostet 299,00 Euro netto beziehungsweise 355,81 Euro brutto monatlich und ist während des jeweils bestätigten bezahlten Zeitraums kontinuierlich auf dem dafür bezeichneten Startseitenplatz vorgesehen. Ein lebenslanges oder unbefristetes Nutzungsrecht gegen Einmalzahlung wird nicht eingeräumt. Ein Premiumplatz ist kapazitätsbegrenzt; widersprechende Überschneidungen dürfen nicht gleichzeitig bestätigt werden. Die Kanzlei muss zur Verwendung aller hochgeladenen Zeichen, Fotos und Texte berechtigt sein. Bei rechtswidrigen Inhalten oder Wegfall der Freigabe kann eine Ausspielung ausgesetzt werden. Der Betreiber teilt den Grund im rechtlich zulässigen Umfang mit und prüft Einwendungen und etwaige Abrechnungsfolgen. Eine Aussetzung beseitigt berechtigte gesetzliche Leistungs-, Minderungs- oder Erstattungsansprüche nicht. ## 8. Bewertungen und Fachbeiträge Bewertungen sollen auf tatsächlichen Erfahrungen beruhen. Private Nachweise, unabhängige Moderation und eine erläuterte Bewertungsmethode dienen ihrer Prüfung; eine allgemeine Garantie der Wahrheit sämtlicher Aussagen wird damit nicht gegeben. Bewertete Kanzleien und beteiligte Personen können sachlich antworten und eine begründete Prüfung beantragen. Antworten und Kommentare dürfen keine vertraulichen Mandatsinformationen offenlegen. Eine Beschwerde wird eigenständig entschieden; eine abweichende Meinung oder negative Bewertung wird nicht allein deshalb entfernt. Fachbeiträge werden erst nach Freigabe veröffentlicht. Eine Überarbeitung benötigt eine erneute Prüfung, bevor sie die öffentliche Fassung ersetzt. Verfasser tragen Verantwortung für Rechte, Quellen, Aktualität und angemessene Kennzeichnung. Nützlichkeitsstimmen und Anerkennungen für geprüfte Einsendungen sind eigene Kennzahlen; sie verändern keine Mandantensterne. Eigenstimmen, künstliche Mehrfachstimmen und abgestimmte Manipulationen sind unzulässig. Begründete Korrekturen, Rückzüge und Moderationsentscheidungen bleiben nachvollziehbar. ## 9. Vertrauliche Entscheidungen Eine nichtöffentliche Entscheidung darf nur eingereicht werden, wenn ihre Übermittlung an den Betreiber für den angegebenen Prüfzweck rechtlich zulässig ist. Herkunft, Übermittlungsbefugnis und gegebenenfalls erforderliche Einwilligungen sind vorab zu prüfen. Die Einreichung gewährt kein allgemeines Veröffentlichungsrecht und keine pauschale Nutzung für fremde Zwecke oder externe KI-Dienste. Der Prüfzugriff ist auf die berechtigte Redaktion beschränkt. Eine spätere öffentliche Archivfassung benötigt eine eigenständige Rechte- und Anonymisierungsprüfung. Beitragspunkte werden ausschließlich für begründet anerkannte Leistungen vergeben. Identische oder inhaltsgleiche Mehrfacheinsendungen erhalten keine zusätzlichen Anerkennungen. Fehlentscheidungen können nach erneuter Prüfung korrigiert werden. Private Entscheidungsinhalte, Aktenzeichen oder Parteien werden nicht zusammen mit einer öffentlichen Anerkennungskennzahl angezeigt. ## 10. Aufbewahrung, Export und Vertragsende Die Kanzlei bleibt für ihre Handakten, gesetzlichen Aufbewahrungsfristen, rechtmäßige Löschung und die Erfüllung von Herausgabeverlangen verantwortlich. Sie legt die maßgeblichen Fristen und gegebenenfalls erforderliche Aufbewahrungssperren fest. Die Beendigung eines Mitarbeitendenkontos darf keine Kanzleiakte löschen. Vor einer geordneten Vertragsbeendigung wird ein berechtigter Export ermöglicht. Eine weitere Verarbeitung nach Ende des Auftrags erfolgt nur auf einer dokumentierten Grundlage, etwa zur Rückgabe, gesetzlichen Aufbewahrung oder Rechtsverteidigung; Zugriffe sind entsprechend beschränkt. Die Vereinbarung zur Verarbeitung im Auftrag und zur Verschwiegenheit konkretisiert die Verarbeitung von Kanzleiakten nach Weisung. Für eigene Betreiberzwecke, etwa Kontoführung, Abrechnung und Moderation, gelten die jeweils einschlägigen Datenschutzhinweise. Die allgemeine Haftungsregelung, zwingendes Datenschutzrecht und sonstige nicht abdingbare gesetzliche Rechte bleiben unberührt. ## Anlage: Verarbeitung im Auftrag und Verschwiegenheit Gegenstand ist die technische Speicherung, Organisation, Sicherung und weisungsgebundene Bereitstellung der von der Kanzlei im Kanzleipool verarbeiteten Akten und Kommunikation für die Dauer des vereinbarten Dienstes. Betroffen sein können Mandanten, Beschäftigte, Verfahrensbeteiligte und sonstige in rechtmäßig übermittelten Unterlagen genannte Personen. Datenarten umfassen Identitäts- und Kontaktdaten, Korrespondenz, Vertrags- und Verfahrensdaten sowie, soweit rechtmäßig erforderlich, besondere Kategorien personenbezogener Daten und Angaben zu Straftaten. Eine Nutzung für fremde Werbezwecke oder das Training allgemeiner Modelle ist nicht beauftragt. Der Betreiber verarbeitet Auftragsdaten nur auf dokumentierte Weisung der Kanzlei, soweit nicht eine gesetzliche Verpflichtung besteht; in diesem Fall informiert er vorab, soweit das Gesetz dies gestattet. Hält er eine Weisung für rechtswidrig, weist er unverzüglich darauf hin und setzt die betroffene Verarbeitung bis zur Klärung aus, soweit dies erforderlich ist. Zugriff erhalten nur entsprechend verpflichtete Personen im erforderlichen Umfang. Der Betreiber verpflichtet sich zur Verschwiegenheit, auch nach Vertragsende, und verpflichtet eingesetzte Personen in Textform unter Belehrung über die strafrechtlichen Folgen eines Verstoßes, insbesondere nach § 203 StGB. Die technischen Maßnahmen umfassen individuelle Konten, aktuelle Rollen- und Mandatsprüfung, getrennte Freigaben, geschützte Übermittlung im eingerichteten Produktivbetrieb, verschlüsselte Speicherung, getrennte Schlüsselverwaltung, lokale Uploadprüfung und dokumentierte Vorgänge. Tatsächlich eingerichtete Betriebsorte, Sicherungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen sowie eingesetzte Unterauftragnehmer werden in der Betriebsanlage bezeichnet. Eine nicht eingerichtete Zertifizierung, Ende-zu-Ende-Verschlüsselung oder Sicherungsfrequenz ist damit nicht zugesagt. Das erforderliche Schutzniveau ist vor Verarbeitung realer Akten anhand der konkreten Betriebsanlage zu überprüfen. Weitere Auftragsverarbeiter dürfen nur im Rahmen der dokumentierten Genehmigung der Kanzlei eingesetzt werden. Beabsichtigte Änderungen werden mit angemessener Vorlaufzeit mitgeteilt und ein begründeter Widerspruch geprüft. Unterauftragnehmer werden mindestens gleichwertig verpflichtet; der Betreiber bleibt gegenüber der Kanzlei für die Erfüllung seiner Pflichten verantwortlich. Übermittlungen in Drittländer bedürfen einer dafür geeigneten dokumentierten rechtlichen Grundlage und der erforderlichen Weisung; ein bloßer Link auf einen ausländischen Anbieter bewirkt keine Freigabe. Der Betreiber unterstützt die Kanzlei unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung bei Betroffenenrechten, Sicherheit, Datenschutzverletzungen, Datenschutz-Folgenabschätzungen und behördlichen Konsultationen. Verletzungen des Schutzes von Auftragsdaten werden der Kanzlei unverzüglich nach Bekanntwerden mit den verfügbaren erforderlichen Angaben gemeldet; ergänzende Informationen werden nachgereicht. Der Betreiber stellt die zur Kontrolle erforderlichen Informationen bereit und ermöglicht angemessene, abgestimmte Prüfungen unter Wahrung der Rechte anderer Kunden. Außergewöhnliche Zusatzleistungen können gesondert vereinbart werden; gesetzlich zwingende Pflichten dürfen dadurch nicht ausgeschlossen werden. Nach Abschluss der vereinbarten Leistungen werden Auftragsdaten nach Wahl und rechtmäßiger Weisung der Kanzlei zurückgegeben oder gelöscht, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Aufbewahrte Daten werden zweckgebunden gesperrt. Ein Lösch- oder Rückgabenachweis bezeichnet Umfang, Zeitpunkt und gegebenenfalls verbleibende gesetzlich gebundene Bestände. Verantwortlichkeiten für Schlüssel, Wiederherstellung und vollständige Exporte müssen bei der Übergabe ausdrücklich dokumentiert werden.